Geschrieben am 23. Januar 2018 | von Marcel Hupperich
0Steuernbonus für Handwerkerleistungen
Steuernbonus für Handwerkerleistungen
Nicht nur Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, können einen Steuernbonus für Handwerkerleistungen beim Finanzamt geltend machen. Auch mit selbst genutzten Immobilien lassen sich Steuern sparen. So lassen sich zum Beispiel Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.
Grundsätzlich sollten Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, stets alle Rechnungen mit Bezug auf ihr Zuhause aufbewahren, denn sie können zahlreiche Aufwendungen steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt,
- die Arbeiten werden von einem selbstständigen Unternehmen ausgeführt (wer beispielsweise selbst renoviert, kann diesen Steuervorteil nicht nutzen),
- die Leistungen werden direkt beim Eigentümer vollbracht (der Steuerbonus ist hinfällig bei Arbeiten, die außerhalb des Grundstücks durchgeführt werden, z. B. in einer Werkstatt),
- die Rechnungsbeträge werden überwiesen (Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an),
- der Eigentümer lebt selbst (allein oder mit Familie) in der Immobilie.
Wichtig: Absetzbar sind nur Arbeitskosten (und ggf. Fahrt- und Maschinenkosten), nicht das Material. Materialkosten müssen komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Eine Rechnung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung einreichen, sollte daher das Entgelt aufschlüsseln zwischen abziehbaren Lohn- und Fahrtkosten auf der einen Seite und den Materialkosten auf der anderen Seite. Steht auf der eingereichten Rechnung ein Pauschalbetrag, nimmt das Finanzamt eine Schätzung der Arbeitskosten vor.
Die Steuervorteile gelten übrigens nicht nur für Immobilien in Deutschland. Eigentümer können die Kosten für Handwerker oder Dienstleister selbst dann anteilig von der Steuerzahlung absetzen, wenn die Arbeiten in ihrer selbst genutzten Ferienimmobilie durchgeführt werden. Dazu muss das Haus allerdings innerhalb der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegen.
(Quelle: www.focus.de/ Autor: Sebastian Wagner)
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Hier der ZDH Flyer „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“